Allgemeine Geschäftsbedingungen von Georg Möthrath CCV IT-Beratung und Schulungen in Düren
Stand: 01.02.2023
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Einzelunternehmer durchgeführten Angebote, Aufträge und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots des Einzelunternehmers durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Einzelunternehmer diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen.
Beratung und Schulungen im Sinne dieser AGB sind Konzepte zur Verwendung von Software und Webapplikationen als effizienter Workflow mit entsprechenden Schulungen und Trainings.
Urheberrecht
Dem Einzelunternehmer steht das Urheberrecht an den Konzepten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Einzelunternehmer erstellten Konzepte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Einzelunternehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Einzelunternehmer über.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Einzelunternehmer zum Schadensersatz.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Die Berechnung der Tätigkeitsvergütung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Stunden- und Tagessätze bzw. Preisliste, Angebote oder nach Aufwand. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Softwarekosten, Büromieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Dem Einzelunternehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug ist er berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zu verlangen. Bei Nachweis höheren Verzugsschadens ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Konzepte Eigentum des Einzelunternehmer. Hat der Auftraggeber dem Einzelunternehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Konzepte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Ausführung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Konzepterstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Einzelunternehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Besteller, die im fremden Auftrag handeln, bleiben dem Einzelunternehmer gegenüber in Zahlungshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers beim Einzelunternehmer eingeht.
Der Einzelunternehmer ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen bzw. die auf Namen und eigene Rechnung bestellte Fremdleistung dem Auftraggeber weiter zu berechnen.
Haftung
Alle Aufträge werden vom Einzelunternehmer mit den, nach seinem Dafürhalten, jeweils besten Softwares, erstellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Betriebssystem seines Computers und die verwendete Software stets auf dem neuesten Stand zu halten. Sollte der Workflow durch solche Updates unterbrochen oder sonst wie beeinträchtigt werden, kann der Auftraggeber den Wartungsservice des Einzelunternehmer kostenpflichtig in Anspruch nehmen. Der Wartungsservice durch den Einzelunternehmer wird in der Regel kostengünstig mit Hilfe von Fernwartungssoftware beim Auftragnehmer durchgeführt.
Bei einer berechtigten Beanstandung bleibt es der Wahl des Einzelunternehmers überlassen, entweder unter Aufrechnung aller übrigen Vertragsbestandteile eine korrigierte Lieferung auszuführen oder aber die beanstandete Lieferung unter Verzicht auf die Berechnung zurückzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Einzelunternehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Einzelunternehmers für Nebenkosten bei Nichterfüllung des Vertrages wie z. B. Anreisekosten, Leih- und Mietgebühren etc. ist ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle mit dem Auftrag verbundenen Unterlagen werden mindestens drei Monate redundant auf mindestens zwei verschiedenen Systemen gespeichert, die mindestens 1,6km entfernt voneinander liegen.
Nebenpflichten
Der Auftraggeber gewährt dem Einzelunternehmer Zugang zu seinem Computersystem und Netzwerk, insofern es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eventuell dem Einzelunternehmer zur Verwahrung überlassene Zugangsdaten wie Passwörter etc. werden vom Einzelunternehmer mit Verschlüsselungsalgorithmen nach dem Stand der Technik redundant gespeichert.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Aufträge muss schriftlich erfolgen. Entstehen dem Einzelunternehmer durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Aufträge Kosten, so sind diese zu ersetzen.
Bei Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Aufträge binnen vier Wochen vor Ausführung sind 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Einzelunternehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Einzelunternehmer, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Einzelunternehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Einzelunternehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Einzelunternehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Konzepte und Schulungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Einzelunternehmer bestätigt worden sind. Der Einzelunternehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, Strom- oder Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Konzepten und Schulungsunterlagen des Einzelunternehmers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Einzelunternehmer und dem Auftraggeber gestattet. Die Weitergabe im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Einzelunternehmer.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit dieser zulässigerweise vereinbart werden kann, der Geschäftssitz des Einzelunternehmer. Dies gilt auch für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Einzelunternehmer als Gerichtsstand vereinbart.
Für Rechtsbeziehungen mit seinen Vertragspartnern gilt deutsches Recht.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.